Allgemeine Infos zu Zollthemen

Alles Wissenswerte zu den Themen "Tracking von Sendungen" und "Zoll"
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Seronifar
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Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von Seronifar »

Steuern und Zoll: Was fällt wann an?

Beim Bestellen aus Ländern außerhalb der EU müssen die Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren berücksichtigt werden. Bei jeder Bestellung unter 26 Euro fallen weder Zoll- noch die Einfuhrumsatzsteuer an. Die Regel ist zwar, dass Bestellungen unter dem Warenwert von 22€ von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind, aber da in Deutschland Einfuhrabgaben von weniger als 5€ nicht erhoben werden, kann man getrost sich eine Einfuhrumsatzsteuergrenze von 26€ merken, und somit bis zu einem Wert von 26 Euro (inklusive Versandkosten!) einkaufen. Ab etwa 26,30€ werden Einfuhrabgaben berechnet – nämlich die Einfuhrumsatzsteuer, die bei fast allen Artikeln 19% beträgt. Bei Artikeln, die eine Einfuhrumsatzsteuer von 7% haben (z.B. Bücher, Blumen und viele Lebensmittel) fallen sogar erst ab einem Warenwert von 71€ Kosten an.

Bis zu einem Einkaufswert von 150€ (zu beachten: immer inklusive Versandkosten) fallen keine Zollkosten an. Ab diesem Wert fallen Zollkosten an. Die Kosten variieren je nach Art der eingekauften Waren - für Textilien fallen beispielsweise 12% und für CDs und DVDs 3,5% an, digitale Fotoapparate, USB-Sticks und Bücher sind hingegen zollkostenfrei. Bedenkt: nicht jedes Produkt (z.B. Waffen oder Lebensmittel), darf eingeführt werden.

Zollsätze: Bei welcher Warenart erwartet mich welche Zollgebühr?

Es erwarten euch nur Zollgebühren, wenn ihr die Zollgrenze von 150€ überschreitet. Eine Übersicht über die wichtigsten Zollsätze gibt es direkt beim Zoll. Zusätzlich fallen natürlich noch, wie oben erklärt, 19% Einfuhrabgaben an. Beachtet nur: Es können auch andere Zollsätze anfallen - wir garantieren also nicht dafür, dass euch genau der unten aufgelistete Wert erwartet. Der Zoll selbst schreibt auch auf seiner offiziellen Webseite vor schwankenden Werten: "Die genannten Zollsätze sind nur Anhaltspunkte, sie können je nach Beschaffenheit der Ware abweichen". Zudem lassen sich nicht alle Produkte klar in eine Kategorie stecken.

„Geschenk“: Darf mein Händler die Ware so deklarieren?

Geschenke unterliegen einer anderen Einfuhrumsatzsteuergrenze, als normale Waren. So muss erst ab 150€ Wert die Steuer entrichtet werden. Dennoch: häufig wirkt die Angabe „Geschenk“ bzw. die englische Angabe „Gift“ auf der Zollinhaltserklärung von chinesischen Sendungen unglaubwürdig. So bleiben diese Pakete im Zweifelsfall eher beim Zollamt liegen. Ihr holt das Paket dann wie üblich mit dem postalisch zugeschickten Zollformular, Personalausweis und der Rechnung ab und bezahlt die regulär anfallenden Extrakosten bei einer Bestellung über 26€. Natürlich gibt es keine Strafzahlungen oder ähnliches für euch, da es ja nicht eure Schuld ist, wenn der Anbieter ein Paket fälschlicherweise als Geschenk deklariert.

Zollschreiben: Was ist jetzt zu tun?

Als erstes: ruhig bleiben ;-). Wahrscheinlich war einfach nur die Deklaration außen am Paket mangelhaft oder der Zoll hat stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. So ist z.B. die häufigste Begründung: "Die hierfür nötige Rechnung bzw. der Zahlungsbeleg befand sich leider nicht aussen an der Sendung*". In etwa 5% aller Fälle bleibt euer Paket erstmal beim Zoll liegen.

Ihr müsst dann mit einer sog. Ersatz-Zollinhaltserklärung, Personalausweis und einer Warenrechnung das Paket beim Zollamt abholen – und im Falle, dass euer Paket weniger als 26€ wert ist, es einfach mitnehmen oder im Falle von einem höheren Wert direkt die Kosten bezahlen. Die Ersatz-Zollinhaltserklärung enthält für euch (meistens) die wichtigsten Informationen um welche Bestellung es sich überhaupt handelt.

Manchmal muss man vor den Augen des Zollbeamten auch das Paket öffnen um zu zeigen, dass es sich hierbei um die Bestellung zu der mitgebrachten Rechnung handelt. Tipp: Wenn das Paket weniger als 26€ wert ist, könnt ihr auch einfach die gescannte Fassung von eurem Perso, der Warenrechnung und des Formulars, das euch das Zollamt zugeschickt hat, an das Zollamt e-mailen und sie werden dann das Paket ganz normal per Post, ohne Extrakosten, weiterleiten lassen.

Wenn Einfuhrumsatzsteuer auf euer Paket anfällt, aber ihr keine Zeit habt zum Zollamt zu fahren, besteht die Möglichkeit sich von der Deutschen Post vertreten zu lassen. Einfach das Benachrichtigungsschreiben, die möglicherweise fehlenden Unterlagen und eine Kopie des Persos an das Zollamt schicken und dann übergibt das Zollamt die Verzollung an die Deutsche Post weiter. Da sich bei diesem Weg natürlich alles etwas verzögern kann, können Lagerkosten bei der Zollstelle entstehen. Dafür nimmt der Zusteller dann die fälligen Abgaben entgegen.

Alternativ kann man auch laut dem Artikel 5 des Zollkodex eine Zoll Vollmacht ausstellen. In dieser schreibt man wer vor Ort die Vertretung für einen Übernimmt.

Paket beim Zollamt: Wie und wann muss ich es abholen?

Als Richtwert sollte man sich zehn Tage merken. Denn die ersten neun Tage wird das Paket kostenfrei beim Zollamt gelagert. Lagerkosten werden erst ab 5€ und somit ab dem 10. Tag erhoben. Unbedingt beachten: Postsendungen werden nur 14 Tage beim Zollamt gelagert, danach werden sie an den Versender zurückgeschickt.

Ursprungstext entnommen von pandacheck.com
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Seronifar
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von Seronifar »

Der o.g. Text soll nach und nach erweitert und verbessert werden. Eure Vorschläge und Erfahrungen arbeite ich gerne ein.
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Magics
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von Magics »

Wichtiger Beitrag, die Fragen zum Zoll kommen ja immer wieder auf. Daher würde ich den Thread auch nicht hier lassen (Foren-Übersicht - Lepin - Bezug von Lepin) sondern evtl. ganz oben unter Ankündigungen / Informationen! Das Zollthema betrifft ja auch nicht nur Lepin! (dito Infos zu Ali)
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Royalblue
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von Royalblue »

Erfolgt der Versand mit DHL-Express kann man DHL Express kontaktieren sobald in der Sendungsverfolgung erkennbar ist das das Paket im Zoll hängt.
Man bekommt umgehend ein Formular auf dem man DHL bevollmächtigt die Verzollung zu übernehmen und sendet noch einen Wert und inhaltsnachweis mit (Rechnung/Screenshot von Aliexpress o.ä.) mit.
DHL übernimmt dann die Verzollung und kassiert an der Haustür (nur in Bar, möglichst passend !)
Dieser Service nennt sich Kapitalbereitstellungsprovision und kostet 2% der Zollgebühren, mindestens jedoch 12,50 Euro netto also incl. 19% 14,88 Euro. Der Betrag dürfte bei uns also immer anfallen.

Klingt vielleicht komplizierter als es ist. Aber man erreicht echte Menschen am Telefon, bekommt auf eine Mail umgehend Antwort oder wird zurückgerufen. Innerhalb von 2 Stunden war mein Paket im Zoll abgefertigt und am nächsten tag bei mir.

Es ist ein Glücksspiel, desto kleiner ein Paket ist desto höher die Wahrscheinlichkeit das es so durch den Zoll durchgeht. Ein grosses Paket das schon beim Versand teuer ist kann meistens unmöglich nur 20 Euro Wert haben.
Bestellt man z.B. 3 Sets (gesamt unter150 Euro) gleichzeitig wird das Paket garantiert angehalten und muss die 14,88 Euro einkalkulieren.
Werden aber zufällig alle 3 kleineren Pakete im Zoll aufgehalten, muss ich 3 x 14,88 Euro an DHL entrichten.

Knapp 15 Euro sind ein Kostenfaktor, aber selbst irgendwo beim Zoll zu erscheinen ist für mich bei Fahrtkosten und Zeitaufwand keine Alternative.

Gesperrter User 270121

Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von Gesperrter User 270121 »

Das mit dem Zoll ist oftmals Glückssache, allerdings auch stark abhängig in welcher Region man lebt.

Ich wohne in Baden-Württemberg und trotz über 100 Außerhalb-EU-Bestellungen in den letzten Jahren weiß ich nicht mal wo mein Zoll ist, weil ich noch nie mit denen Kontakt hatte. Noch nie ist ein Paket von mir vom Zoll gestoppt worden. LEPIN Supersternzerstörer, 2x LEPIN Reihenhäuser, UCS Batman Tumbler, 2x Schreibtischlampen, Tastatur, Maus, 1,5 meter lange Wandbilder, RC-Autos aus Japan für 100€ etc... Noch nie musste ich nachzahlen oder gar beim Zoll antanzen.

Meine Pakete kommen meist in Frankfurt oder Leipzig an, werden da verzollt und nach Stuttgart weitergeflogen, von wo aus direkt zu mir geliefert wird.

Ich weiß nicht ob ich nur Glück habe oder ob es in den Bundesländern tatsächlich Unterschiede gibt, wie streng kontrolliert werden muss.

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myspam
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von myspam »

Hallo zusammen,

ich habe ja schon jede Menge Sachen bei Ali bestellt, allerdings alles unter 5€ ;). Würde mir jetzt auch mal gerne was "größeres" von Lepin bestellen. Die Möglichkeit einfach Rechnung für das Paket an den Zoll zusenden und eine Erlaubnis, das Paket zu öffnen geht ja noch mehr, da der Zoll das nicht selber machen darf und das Öffnen bisher die Post übernommen hat, die jetzt aber ne Gebühr dafür haben will?

Mich schrecken aber so ein bisschen die Gebühren von Post/DHL/DHLExpress/UPS ab. Die Gebühren fallen doch nur an, wenn ich jemanden beauftrage das zu tun, das machen die ja nicht automatisch, oder (UPS macht das glaub ich automatisch) ;) Gab (oder gibt) ja noch die GDSK wenn man mit EMS Versand bestellt ...
Die Gebühr bei DHL/Post ist 28,5€, bei DHLExpress 11,90 (10+ Märchensteuer), GDSK 25€, UPS ca. 10€

Dann gibt es noch die Möglichkeit Online eine Verzollung vorzunehmen, https://www.einfuhr.internetzollanmeldu ... content.do Hat das hier schon mal jemand benutzt ? Da würde man ja den Weg zum Zoll sparen und nachher per Rechnung an den Zoll überweisen ohne irgendwelche Gebühren?

Vielleicht könnt Ihr mir ja etwas Erleuchtung bringen ;)
Vor dem Lego Kauf auf https://www.brickmerge.de/ Preise vergleichen ...

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Maddin
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von Maddin »

Hallo Leute,
habe eine Frage zum Zoll, bzw. eine eigene Ansicht, ist aber nicht direkt auf die Gebühren gemünzt, also evtl OT - nicht böse sein :)

Darf der Zoll meine Ware einbehalten und vernichten oder schlimmstenfalls eine Geldbuße oder Strafverfolgung starten alssen, wenn wir Lepin Produkte einführen wollen, die noch offiziel bei Lego zu haben sind?

Im Netz und genauer auf Anwaltseiten stehen dazu nur vage und teils strittige Angaben. Ich kann mir denken, dass ein geübtes "Zollauge" anhand des Produktes und einer Minute recherche auf die Idee kommen kann hier ein "vermeintlich illegales" Plagiat zu sehen...

Will keine Diskussion darüber starten ob es richtig ist Lepin und Co zu kaufen - machen wir ja alle ;)

Will nur einfürallemal wissen ob ich es auch einführen DARF (kein Reseller - ist wirklich NUR für mich)

Wurde schonmal bei euch ne Sendung einbehalten? Habt ihr klärende Aussagen?

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flo
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von flo »

Ich glaube (!), dass sie das nicht dürfen - Fälschung in dem Sinn ist es ja eigentlich keine, da ja nirgens "Lego" steht...abgesehen davon, dass das Einführen von Plagiaten für den Eigengebrauch doch nicht verboten ist, oder? Kann mir das kaum vorstellen bei der Menge an Leuten, die sich gefälschte Uhren und Gewand bestellen.

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BitBrick
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von BitBrick »

Ich empfehle die Lektüre dieses Artikels: Niederlage für Lego im Markenstreit

So wie ich das sehe gibt es bei den Steinen keinen Anlass zur Sorge, da hier keinerlei Markenrechte verletzt werden. Anders sieht es aus wenn Lego auf den Noppen stehen würde.
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impy
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von impy »

Es ist genau wie schon geschrieben. Das Herstellen der Steine ist nicht (mehr) illegal, das Einführen sowieso nicht. Da Lepin und Co nicht versuchen jemanden dahingehend zu täuschen, dass er ein LEGO Produkt kauft, ist es kein Plagiat. Dass auf den Anleitungen geklaute Bilder benutzt werden ist eine andere Sache, allerdings auch nicht das Problem des Käufers, solange wir hier von einem Set sprechen und nicht von fünf auf einmal - wobei man von gewerblicher Absicht sprechen könnte usw. usf....

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Maddin
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von Maddin »

Wow danke für die schnellen Antworten :)
Dann werde ich bedenkenlos auf die Weihnachtsgeschenke (Simpsons) warten und weiter fröhlich zuschlagen bei den UCS Sets - Bis meine Frau mir verbietet sie im Wohnzimmer aufzustellen :)

OldUser5
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von OldUser5 »

Die Steine sind nicht mehr geschützt, das ist richtig. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass Lepin z.B. mit Disney (Star Wars) einen Lizenzvertrag hat und die Sets herstellen darf. Wenn ich jetzt eine T-Shirt Marke starte und überall das FCB Logo drauf packe, bekomme ich auch ein Problem, sofern ich keinen Deal mit dem FCB habe.

Bei anderen Sets wie z.B. dem Porsche oder den Häusern hat Lego für die Gestaltung der Sets sicherlich ähnlich einem Künstler irgendwelche Rechte, die Lepin ganz klar verletzt.

Ich denke, wie oben schon beschrieben, wenn ein Zollmitarbeiter ein wenig Ahnung hat, wird er die Sets als Kopien erkennen und könnte sie ggf einbehalten.

Was denkt ihr?

Ob ich Gebühren zahlen muss oder nicht, ist Glücksspiel, aber darauf kann ich mich einlassen. Beim Zoll zu stehen und Ärger wegen der Einfuhr einer illegalen Kopie zu bekommen, darauf habe ich keine Lust. Wäre DHL Express dahingehen die bessere Lösung? Wenn die direkt die Steuer (+ Gebühr) berechnen, sinkt dann doch die Gefahr, dass jmd in das Paket gucken will, oder?

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Maddin
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von Maddin »

Der Porsche ist von Lego offiziell gebranded - auf der Rückseite der Anleitung ist neben dem Barcode eine 6 stellige Nummer die Beweis dafür ist, dass das Produkt von Porsche lizensiert ist - fehlt bei Lepin - Quelle dafür war ein Anruf bei Lego von mir um die Sticker zu ordern - waren in der Anleitung und ich hab sie erst später gefunden ... :) )
Denke daher auch nicht, dass Lepin auch nur EINE Lizenz zum bauen hat - weder von Disney oder sonstwem

Quote:
Ob ich Gebühren zahlen muss oder nicht, ist Glücksspiel, aber darauf kann ich mich einlassen. Beim Zoll zu stehen und Ärger wegen der Einfuhr einer illegalen Kopie zu bekommen, darauf habe ich keine Lust. Wäre DHL Express dahingehen die bessere Lösung? Wenn die direkt die Steuer (+ Gebühr) berechnen, sinkt dann doch die Gefahr, dass jmd in das Paket gucken will, oder?
Gebühren kalkuliere ich auch immer ein. Ärger will niemand :) Ich bestelle auch lieber Express - aber weil die auch wirklich bei mir Express sind - morgens ab 7 fährt der Wagen. In das Paket guckt der Zoll eigentlich immer - bei mir habe in 8 von 10 Paketen den Aufkleber draufgehabt, dass jemand mal schauen wollte was der Herr da bestellt hat... ging aber alles durch - habe noch nie bezahlen müssen

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flo
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von flo »

togemini hat geschrieben:Die Steine sind nicht mehr geschützt, das ist richtig. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass Lepin z.B. mit Disney (Star Wars) einen Lizenzvertrag hat und die Sets herstellen darf. Wenn ich jetzt eine T-Shirt Marke starte und überall das FCB Logo drauf packe, bekomme ich auch ein Problem, sofern ich keinen Deal mit dem FCB habe.
Das wird wohl der Grund sein, wieso sie STAR WNRS auf ihre Schachteln und Anleitungen schreiben. Aber du hast vermutlich recht, ganz astrein wird's nicht sein - ich glaube allerdings nicht, dass man als Privatperson bei solchen geringen Mengen Probleme bekommt.

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Maddin
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von Maddin »

Sollte solange kein Problem sein, solange nicht der Verdacht des Weiterverkaufes entsteht - 5x gleiche Ware oder sowas ...

Gesperrter User 270121

Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von Gesperrter User 270121 »

Wie hier bereits richtig erwähnt wurde, ist das Einführen von Plagiaten für private Zwecke erlaubt und solche Produkte dürfen auch hingegen vieler Meinungen nicht einfach so vernichtet werden. Man darf auch legal ein NIK€-Tshirt oder Aditass-Hose nach Deutschland einführen, solange es wie gesagt noch für den Privatgebrauch ist.

Kritisch wird es bei Luxusherstellern wie ROLEX wie ich gelesen habe, weil es für solche Produkte eine schwarze Liste gibt und diese Sendungen dürfen beim Zoll erstmal aufgehalten werden. Porsche als Marke ist jetzt auch nicht gerade für einen kleinen Pfennig erhältlich, kann mir vorstellen dass die alle rechtlichen Schritte eingeleitet haben, damit deren Name nicht mit China-Klemmbausteinen in Verbindung kommen.

impy
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von impy »

togemini hat geschrieben:z.B. mit Disney (Star Wars) einen Lizenzvertrag hat und die Sets herstellen darf. Wenn ich jetzt eine T-Shirt Marke starte und überall das FCB Logo drauf packe, bekomme ich auch ein Problem, sofern ich keinen Deal mit dem FCB habe.
Deswegen steht ja auch nirgends "LEGO" oder "Star Wars" drauf. Einzig die Schriftarten könnten geschützt sein, aber das ist wie bei den Bildrechten nicht das Problem des Käufers (s.u.).
togemini hat geschrieben:Bei anderen Sets wie z.B. dem Porsche oder den Häusern hat Lego für die Gestaltung der Sets sicherlich ähnlich einem Künstler irgendwelche Rechte, die Lepin ganz klar verletzt.
LEGO hat keine Geschmacksmuster oder ähnliches für die Sets angemeldet, denn dann müsste man nur einen Stein verändern (Austauschen, Weglassen, Hinzufügen...) und schon greift das Geschmacksmuster nicht mehr. Die Rechte die Lepin verletzt, sind die Bildrechte an den Bildern auf der Anleitung und den Produktbildern, die sie veröffentlichen und da kann dir der Zoll nichts. Der Zoll sowieso nicht, sondern wenn überhaupt Anwälte oder Staatsanwaltschaft und auch die können dir als Käufer da nicht zu Leibe rücken, sondern nur dem Produzenten oder Verkäufer.
togemini hat geschrieben:Ich denke, wie oben schon beschrieben, wenn ein Zollmitarbeiter ein wenig Ahnung hat, wird er die Sets als Kopien erkennen und könnte sie ggf einbehalten.
Wie gesagt, das Set zu kopieren ist nicht illegal, denn immerhin ist es nur ein Haufen legal produzierter Klemmbausteine in einer identischen Zusammenstellung wie von LEGO produzierte Sets. Das problematische sind eben die Bildrechte s.o.
togemini hat geschrieben:Ob ich Gebühren zahlen muss oder nicht, ist Glücksspiel, aber darauf kann ich mich einlassen. Beim Zoll zu stehen und Ärger wegen der Einfuhr einer illegalen Kopie zu bekommen, darauf habe ich keine Lust. Wäre DHL Express dahingehen die bessere Lösung? Wenn die direkt die Steuer (+ Gebühr) berechnen, sinkt dann doch die Gefahr, dass jmd in das Paket gucken will, oder?
DHL Express macht hier keinerlei Unterschied, denn ob DHL die Verzollung für dich vornimmt, oder du selbst beim Zollamt, macht keinen Unterschied bezogen darauf, ob ein Zollmitarbeiter da rein schauen will.

Das alles natürlich bezogen auf den privaten Kauf von z.B. einem Set. Wenn du mehrere gleiche Sets bestellst, könnte man dir gewerbliche Absicht zum Weiterverkauf unterstellen und dann sähe das ganze natürlich anders aus...


EDIT zum Startpost:
Seronifar hat geschrieben:Wenn Einfuhrumsatzsteuer auf euer Paket anfällt, aber ihr keine Zeit habt zum Zollamt zu fahren, besteht die Möglichkeit sich von der Deutschen Post vertreten zu lassen. Einfach das Benachrichtigungsschreiben, die möglicherweise fehlenden Unterlagen und eine Kopie des Persos an das Zollamt schicken und dann übergibt das Zollamt die Verzollung an die Deutsche Post weiter. Da sich bei diesem Weg natürlich alles etwas verzögern kann, können Lagerkosten bei der Zollstelle entstehen. Dafür nimmt der Zusteller dann die fälligen Abgaben entgegen.
Dieser "Service" lässt sich der Zoll bzw. die Deutsche Post bei mir im Ort übrigens zusätzliche schlappe 28,50€ kosten. Dagegen sind die 16,irgendwas€ von DHL Express ja noch ein Schnäppchen. Das steht aber auch im Anschreiben, das man vom Zoll per Post erhält, genau drin. Ich wüsste gerne, ob das bundesweit einheitlich ist.

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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von OldUser5 »

Auf deinen letzten Punkt bezogen. In meinen Schreiben vom Zollamt Darmstadt steht das auch drin. Gilt aber nur, wenn man nicht hinfahren möchte. Ich habe das Glück, von meiner Arbeit in 5min rüber gelaufen zu sein.

Gesperrter User 270121

Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von Gesperrter User 270121 »

Danke impy für deine sehr gute Zusammenfassung, ich stimme dir in allen Punkten zu. Gut geschrieben!

Es spielt übrigens keine Rolle ob man tatsächlich gewerblich handelt oder ob nur der Verdacht besteht. Ich durfte mal beim Zoll antanzen und mich rechtfertigen, warum ich 3 identische RC-Autos für je 13€ bestellt habe, das könne ja nie und nimmer privat für mich sein.
Am Ende durfte ich einen Wisch unterschreiben in dem ich mich verpflichtet habe, die RC-Autos ausschließlich privat zu nutzen und niemals zu verkaufen.
Der Zollfutzi hat, wie er sagte, nochmal ein Auge zugedrückt, weil eigentlich hätte ich umfassende Beweise vorlegen müssen dass es ausschließlich für private Nutzung gedacht ist.
Wie man sowas beweisen soll weiß ich jetzt auch nicht genau. Wahrscheinlich hätte ich ihm Handybilder gezeigt, wo ich die Karosserien umlackiere, damit er sieht dass ich diese "Masse" nur bestellt habe, um sie letztendlich zu verschandeln.

Bei Lepin und Co. wäre das sicherlich einfacher, weil man angeben kann dass man ein privates Bauprojekt am Start hat und dafür die vielen Steinchen braucht.

impy
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von impy »

togemini hat geschrieben:Auf deinen letzten Punkt bezogen. In meinen Schreiben vom Zollamt Darmstadt steht das auch drin. Gilt aber nur, wenn man nicht hinfahren möchte. Ich habe das Glück, von meiner Arbeit in 5min rüber gelaufen zu sein.
Genau, darauf hatte sich der Startpost von Seronifar ja auch bezogen.


Mir ist da noch ein Punkt aufgefallen:
Seronifar hat geschrieben:Paket beim Zollamt: Wie und wann muss ich es abholen?

Als Richtwert sollte man sich zehn Tage merken. Denn die ersten neun Tage wird das Paket kostenfrei beim Zollamt gelagert. Lagerkosten werden erst ab 5€ und somit ab dem 10. Tag erhoben. Unbedingt beachten: Postsendungen werden nur 14 Tage beim Zollamt gelagert, danach werden sie an den Versender zurückgeschickt.

Ursprungstext entnommen von pandacheck.com
Seit dem 01. September 2016 unterscheided die Deutsche Post bei der Lagerdauer zwischen Brief- und Paketsendungen. Briefsendungen werden seitdem nurnoch 7 Kalendertage (!) bei den Zollämtern gelagert und danach an den Versender zurückgeschickt und das gezählt ab den Datum des Eingangs der Sendung beim Hauptzollamt. Danach braucht das Benachrichtigungsschreiben zu mir immer zwei Tage. Sobald ich von der Sendung weiß, bleiben mir also oft nur noch 5 Kalendertage sie abzuholen. Gibt es da noch ein Wochenende oder gar langes Wochenende, hat man oft echt Zeitnot.
Das betrifft uns in diesem Foruzm natürlich nur bei kleineren Sets, denn die großen LEPIN-Sets dürften ja alle als Paket hier ankommen. Ob es sich bei eurer Sendung um eine Briefsendung oder ein Paket handelt, kann man allerdings dem Anschreiben entnehmen, das man vom Zoll / von der Deutschen Post erhält.

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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von OldUser5 »

Habe gerade kurz mit unserem Anwalt im Büro gesprochen.

Er sieht grundsätzlich keine Gefahr für Privatkäufer. Es könnte aber passieren, dass der Zoll Artikel, bei denen es sich klar um eine Kopie handelt, einbehält. Falls, wie schon mal hier beschrieben, es eine Art Backlist gibt, könnte das dann an Lego weitergegeben werden und Lego könnte dagegen vorgehen (ob sie das bei einer Privatperson tun, ist eine andere Frage). Denn anders als oben geschrieben, ist die Einfuhr von Plagiaten in D keineswegs erlaubt.

Der Zoll mag vielleicht nur die Kopie einbehalten, Lego und/oder Disney im Lego Star Wars Fall könnten aber dagegen vorgehen.

Habe gerade auch auf der Zollseite noch diesen Eintrag gefunden:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Po ... 6.live0501

Auch wenn wir als Privatperson bestellen, dann befindet sich die Kopie im "geschäftlichen Verkehr", weil der Absender unternehmerische Ziele verfolgt. Hier liegt dann auch der Unterschied zum Mitbringsel aus dem Urlaub ("Ergeben sich jedoch im Hinblick auf die Art und Menge der nachgeahmten oder gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände Anhaltspunkte für ein gewerbliches Handeln, greift diese Ausnahme nicht. Eine Ware wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn sie einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dient.").

impy
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von impy »

togemini hat geschrieben:Es könnte aber passieren, dass der Zoll Artikel, bei denen es sich klar um eine Kopie handelt, einbehält. Falls, wie schon mal hier beschrieben, es eine Art Backlist gibt, könnte das dann an Lego weitergegeben werden und Lego könnte dagegen vorgehen (ob sie das bei einer Privatperson tun, ist eine andere Frage). Denn anders als oben geschrieben, ist die Einfuhr von Plagiaten in D keineswegs erlaubt.
Aber genau das ist der Knackpunkt, nämlich ob diese Sets überhaupt Plagiate sind. Nachdem dort nicht "LEGO" oder "Star Wars" drauf steht wird hier auch nicht versucht vorzugaukeln, dass es sich um ein original LEGO-Produkt handelt, sondern man kauft einen Haufen LEPIN-Steine, die legal sind. ;)

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Magics
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von Magics »

Du kannst beim Zollamt anrufen und denen einen Abholtermin mitteilen. Dieser kann auch deutlich weiter in der Zukunft liegen, ist normal kein Problem wenn man das kurz mit denen abgesprochen hat! Klappt beim meinem Zollamt immer!
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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von Esidor »

togemini hat geschrieben: Er sieht grundsätzlich keine Gefahr für Privatkäufer. Es könnte aber passieren, dass der Zoll Artikel, bei denen es sich klar um eine Kopie handelt, einbehält. Falls, wie schon mal hier beschrieben, es eine Art Backlist gibt, könnte das dann an Lego weitergegeben werden und Lego könnte dagegen vorgehen (ob sie das bei einer Privatperson tun, ist eine andere Frage). Denn anders als oben geschrieben, ist die Einfuhr von Plagiaten in D keineswegs erlaubt.

Der Zoll mag vielleicht nur die Kopie einbehalten, Lego und/oder Disney im Lego Star Wars Fall könnten aber dagegen vorgehen.

Habe gerade auch auf der Zollseite noch diesen Eintrag gefunden:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Po ... 6.live0501

Auch wenn wir als Privatperson bestellen, dann befindet sich die Kopie im "geschäftlichen Verkehr", weil der Absender unternehmerische Ziele verfolgt. Hier liegt dann auch der Unterschied zum Mitbringsel aus dem Urlaub ("Ergeben sich jedoch im Hinblick auf die Art und Menge der nachgeahmten oder gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände Anhaltspunkte für ein gewerbliches Handeln, greift diese Ausnahme nicht. Eine Ware wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn sie einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dient.").
Also ich habe mal mit meinem Cousin gesprochen ( auch Anwalt, allerdings leider nicht für Patentrecht, er will sich aber nochmal bei einem Kollegen die Bestätigung holen )

Das ist alles soweit korrekt, was du geschrieben hast, nur trifft das nicht auf die LEPIN Artikel zu. Damit man von einer Kopie oder einem Plagiat sprechen kann, muss das "Original" auch in irgendeiner Weise geschützt sein. Das Patent von LEGO ist schon länger ausgelaufen und die Eintragung der Sets als Gebrauchsmuster ist gescheitert. Somit können nur noch Bilder Texte und Namen rechtlich geschützt sein, daher verzichtet LEPIN ja auch auf diese...
LEGO hätte also keinerlei rechtliche Grundlage irgendetwas einzuziehen. Es sei denn wie gesagt, der Name LEGO würde aufgedruckt sein, oder es würden Bilder von LEGO übernommen werden, solange dies nicht der Fall ist, sind es einfach Steine eines anderen Herstellers mit denen man ein ähnliches Set bauen kann.
Aber er will sich nochmal rückversichern.

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Re: Allgemeine Infos zu Zollthemen

Beitrag von OldUser1 »

Sehe ich auch so. Wenn das anders wäre, hätte Lego schon längst reagiert!

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