Beim Bestellen aus Ländern außerhalb der EU müssen die Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren berücksichtigt werden. Bei jeder Bestellung unter 26 Euro fallen weder Zoll- noch die Einfuhrumsatzsteuer an. Die Regel ist zwar, dass Bestellungen unter dem Warenwert von 22€ von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind, aber da in Deutschland Einfuhrabgaben von weniger als 5€ nicht erhoben werden, kann man getrost sich eine Einfuhrumsatzsteuergrenze von 26€ merken, und somit bis zu einem Wert von 26 Euro (inklusive Versandkosten!) einkaufen. Ab etwa 26,30€ werden Einfuhrabgaben berechnet – nämlich die Einfuhrumsatzsteuer, die bei fast allen Artikeln 19% beträgt. Bei Artikeln, die eine Einfuhrumsatzsteuer von 7% haben (z.B. Bücher, Blumen und viele Lebensmittel) fallen sogar erst ab einem Warenwert von 71€ Kosten an.
Bis zu einem Einkaufswert von 150€ (zu beachten: immer inklusive Versandkosten) fallen keine Zollkosten an. Ab diesem Wert fallen Zollkosten an. Die Kosten variieren je nach Art der eingekauften Waren - für Textilien fallen beispielsweise 12% und für CDs und DVDs 3,5% an, digitale Fotoapparate, USB-Sticks und Bücher sind hingegen zollkostenfrei. Bedenkt: nicht jedes Produkt (z.B. Waffen oder Lebensmittel), darf eingeführt werden.
Zollsätze: Bei welcher Warenart erwartet mich welche Zollgebühr?
Es erwarten euch nur Zollgebühren, wenn ihr die Zollgrenze von 150€ überschreitet. Eine Übersicht über die wichtigsten Zollsätze gibt es direkt beim Zoll. Zusätzlich fallen natürlich noch, wie oben erklärt, 19% Einfuhrabgaben an. Beachtet nur: Es können auch andere Zollsätze anfallen - wir garantieren also nicht dafür, dass euch genau der unten aufgelistete Wert erwartet. Der Zoll selbst schreibt auch auf seiner offiziellen Webseite vor schwankenden Werten: "Die genannten Zollsätze sind nur Anhaltspunkte, sie können je nach Beschaffenheit der Ware abweichen". Zudem lassen sich nicht alle Produkte klar in eine Kategorie stecken.
„Geschenk“: Darf mein Händler die Ware so deklarieren?
Geschenke unterliegen einer anderen Einfuhrumsatzsteuergrenze, als normale Waren. So muss erst ab 150€ Wert die Steuer entrichtet werden. Dennoch: häufig wirkt die Angabe „Geschenk“ bzw. die englische Angabe „Gift“ auf der Zollinhaltserklärung von chinesischen Sendungen unglaubwürdig. So bleiben diese Pakete im Zweifelsfall eher beim Zollamt liegen. Ihr holt das Paket dann wie üblich mit dem postalisch zugeschickten Zollformular, Personalausweis und der Rechnung ab und bezahlt die regulär anfallenden Extrakosten bei einer Bestellung über 26€. Natürlich gibt es keine Strafzahlungen oder ähnliches für euch, da es ja nicht eure Schuld ist, wenn der Anbieter ein Paket fälschlicherweise als Geschenk deklariert.
Zollschreiben: Was ist jetzt zu tun?
Als erstes: ruhig bleiben
Ihr müsst dann mit einer sog. Ersatz-Zollinhaltserklärung, Personalausweis und einer Warenrechnung das Paket beim Zollamt abholen – und im Falle, dass euer Paket weniger als 26€ wert ist, es einfach mitnehmen oder im Falle von einem höheren Wert direkt die Kosten bezahlen. Die Ersatz-Zollinhaltserklärung enthält für euch (meistens) die wichtigsten Informationen um welche Bestellung es sich überhaupt handelt.
Manchmal muss man vor den Augen des Zollbeamten auch das Paket öffnen um zu zeigen, dass es sich hierbei um die Bestellung zu der mitgebrachten Rechnung handelt. Tipp: Wenn das Paket weniger als 26€ wert ist, könnt ihr auch einfach die gescannte Fassung von eurem Perso, der Warenrechnung und des Formulars, das euch das Zollamt zugeschickt hat, an das Zollamt e-mailen und sie werden dann das Paket ganz normal per Post, ohne Extrakosten, weiterleiten lassen.
Wenn Einfuhrumsatzsteuer auf euer Paket anfällt, aber ihr keine Zeit habt zum Zollamt zu fahren, besteht die Möglichkeit sich von der Deutschen Post vertreten zu lassen. Einfach das Benachrichtigungsschreiben, die möglicherweise fehlenden Unterlagen und eine Kopie des Persos an das Zollamt schicken und dann übergibt das Zollamt die Verzollung an die Deutsche Post weiter. Da sich bei diesem Weg natürlich alles etwas verzögern kann, können Lagerkosten bei der Zollstelle entstehen. Dafür nimmt der Zusteller dann die fälligen Abgaben entgegen.
Alternativ kann man auch laut dem Artikel 5 des Zollkodex eine Zoll Vollmacht ausstellen. In dieser schreibt man wer vor Ort die Vertretung für einen Übernimmt.
Paket beim Zollamt: Wie und wann muss ich es abholen?
Als Richtwert sollte man sich zehn Tage merken. Denn die ersten neun Tage wird das Paket kostenfrei beim Zollamt gelagert. Lagerkosten werden erst ab 5€ und somit ab dem 10. Tag erhoben. Unbedingt beachten: Postsendungen werden nur 14 Tage beim Zollamt gelagert, danach werden sie an den Versender zurückgeschickt.
Ursprungstext entnommen von pandacheck.com





